Category Archives: Kapitalanleger

Freistellungsaufträge ab 2016: Manche Kapitalanleger müssen noch vor dem Jahresende handeln

Inländische Banken und Kreditinstitute sind verpflichtet, eine Abgeltungsteuer von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) auf private Kapitalerträge einzubehalten und an die Finanzbehörden abzuführen. Anlegern steht allerdings ein jährlicher Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR zu (bei Zusammenveranlagung: 1.602 EUR), den sie über Freistellungsaufträge auf ihre Banken verteilen können. Die jeweilige Bank stellt die Zinsen dann bis zum beantragten Betrag, maximal bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags, von der Abgeltungsteuer frei.

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Investmentfonds: Beratungsleistungen für Fonds unterliegen nicht der Umsatzsteuer

Als Kapitalanleger hat man normalerweise mit der Umsatzsteuer keine Berührung. Auch die Banken zahlen im Regelfall auf ihre Dienstleistungen keine Umsatzsteuer. Gleiches gilt für die Dienstleistungen einer Kapitalanlagegesellschaft im Rahmen der Verwaltung eines Fondsvermögens. Ungeklärt war jedoch bislang, ob Umsatzsteuer anfällt, wenn die Kapitalanlagegesellschaft Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt.

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Einkommensteuerbescheid: Bindungswirkung des Grundlagenbescheids begrenzt Änderungen

Sofern Sie als Gesellschafter Einwendungen gegen den Steuerbescheid der Gesellschaft vorbringen möchten, können Sie diese nur in einem Verfahren gegen den Grundlagenbescheid geltend machen. Den Rechtsbehelf müssen Sie in der Regel also gegen den gesonderten Feststellungsbescheid über die Einkünfte der Gemeinschaft einlegen. Die Daten, die Sie betreffen, wandern aus diesem nämlich automatisch in Ihren persönlichen Einkommensteuerbescheid als Folgebescheid – auch wenn sie falsch sind.

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