Für den Vorsteuerabzug müssen Sie als Leistungsempfänger eine ordnungsgemäße Rechnung erhalten. Diese muss bestimmte Angaben enthalten – unter anderem die Steuernummer und die Anschrift des leistenden Unternehmers.
Vorsteuerabzug: BFH setzt geschäftliche Aktivitäten unter der angegebenen Anschrift voraus
Für den Vorsteuerabzug benötigen Sie eine ordnungsgemäße Rechnung, die bestimmte Angaben enthält – etwa die Steuernummer, die Beschreibung des Liefergegenstands, den Zeitpunkt der Leistung, den Steuersatz und einen gesonderten Umsatzsteuerausweis. Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie daneben auch der Anschrift des leistenden Unternehmers widmen.
Photovoltaik: Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Anbringung einer tritt- und druckfesten Dämmung
Als Unternehmer können Sie Ihre gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer für Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für Ihr Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen den von Ihnen geltend gemachten Vorsteuerbeträgen und den ausgeführten steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen. Wann aber liegt dieser Zusammenhang vor?
Betriebsprüfung: Prüfungszeitraum kann sogar elf Jahre betragen
Die Finanzämter dürfen bei Ihrem Betrieb auch mehr als drei Steuerjahre prüfen, wenn sie erhebliche Mehreinnahmen erwarten oder sogar der Verdacht einer Steuerstraftat besteht. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem aktuellen Verfahren entschieden, in dem die Prüfung eines Restaurants sogar für einen Zeitraum von elf Jahren als zulässig angesehen wurde.