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Steuerfreier Immobilienverkauf: Wenn die aufschiebende Bedingung erst nach der Spekulationsfrist eintritt

Wenn zwischen Ankauf bzw. Herstellung und Verkauf eines Mietshauses (oder einer Wohnung) noch keine zehn Jahre liegen, wird auf den Verkaufsgewinn Spekulationsteuer fällig. Wird die Veräußerung aber auch nur einen Tag über die sogenannte Spekulationsfrist hinausgezögert, geht der Fiskus leer aus. Daher ist es ganz besonders wichtig, die Zehnjahresfrist genau zu ermitteln und auszusitzen. Für ihre Berechnung kommt es übrigens auf die zivilrechtliche Wirksamkeit des (Notar-)Vertrags an, nicht aber auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

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