Wer Immobilien des Privatvermögens innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft, muss den erzielten Wertzuwachs als Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften versteuern (bei Selbstnutzung gibt es Ausnahmen). Die Frist beginnt mit der Anschaffung der Immobilien. Beträgt die Haltedauer mehr als zehn Jahre, kann der Gewinn also steuerfrei realisiert werden.
Online-Plattformen: Verkäufe und Vermietungen wurden erstmals dem Fiskus gemeldet
Wer Geschäfte im Internet macht, indem er beispielsweise Waren verkauft oder Zimmer vermietet, sollte wissen, dass der deutsche Fiskus seit Januar 2024 häufig über solche Aktivitäten informiert ist. Grund ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz, nach dem Betreiber von Online-Verkaufsplattformen verpflichtet sind, die Geschäftsaktivitäten ihrer Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden, das die Daten dann an die Finanzämter weiterleitet.
Wenn die Behörde schweigt: Auch Erklärungsabgabe bei nichtzuständigem Finanzamt kann maßgeblich sein
Steuerbürger, die nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, sogenannte Antragsveranlager, müssen sich zwar nicht an die alljährlichen Abgabefristen für Steuererklärungen halten, sollten aber unbedingt die reguläre vierjährige Festsetzungsfrist beachten: Nur wenn sie ihre Erklärung innerhalb von vier Jahren nach dem Ende des jeweiligen Erklärungsjahres abgeben, führt das Finanzamt noch eine Veranlagung durch. Danach tritt die sogenannte Festsetzungsverjährung ein, so dass ein Steuerbescheid nicht mehr erstmalig erlassen oder geändert werden darf.
Nutzung privater Parkplätze: Kontrollgebühren sind steuerpflichtig
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein aktuelles Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Parkraumbewirtschaftungsverträgen herausgegeben. In diesem Zusammenhang wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst.