Yearly Archives: 2014

Wechsel der Steuerschuldnerschaft: Nachforderung beim Subunternehmer erneut angezweifelt

Kaum ein anderes Thema hat die Baubranche in letzter Zeit so bewegt wie der Wechsel der Steuerschuldnerschaft. Für Leistungen zwischen zwei in der Branche tätigen Unternehmen gilt danach die Ausnahme, dass nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet. Im Jahr 2013 hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass dies nicht für alle Branchenvertreter gilt: Vor allem bei Bauträgern als Leistungsempfängern findet seither kein Wechsel der Steuerschuldnerschaft mehr statt. 

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Handwerkerleistungen: BFH erkennt Kosten für nachträglichen Hauswasseranschluss komplett an

Bislang können private Auftraggeber die Arbeitskosten für den nachträglichen Anschluss ihres Hauses an das Wasserverteilungsnetz nur anteilig als Handwerkerleistungen absetzen. Denn nach aktueller Weisungslage erkennen die Finanzämter nur den Kostenteil an, der auf Arbeiten auf dem Privatgrundstück entfällt. Laut Finanzverwaltung werden Arbeiten auf öffentlichem Grund nicht im Haushalt erbracht und sind daher nicht begünstigt.

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Innergemeinschaftliche Lieferung: Zeugenaussagen können Buch- und Belegnachweise nicht ersetzen

Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung setzt unter anderem voraus, dass der Unternehmer bzw. der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet und der Erwerb des Liefergegenstands beim Abnehmer (in einem anderen EU-Mitgliedstaat) der Umsatzbesteuerung unterliegt. Der leistende Unternehmer muss diese Voraussetzungen buch- und belegmäßig nachweisen; in Beförderungs- oder Versendungsfällen muss er als Nachweis unter anderem das Doppel der Rechnung, einen handelsüblichen Beleg mit Angabe des Bestimmungsorts (insbesondere Lieferschein) und eine Empfangsbestätigung des Abnehmers vorlegen.

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