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Vorsteuerabzug: BFH setzt geschäftliche Aktivitäten unter der angegebenen Anschrift voraus

Für den Vorsteuerabzug benötigen Sie eine ordnungsgemäße Rechnung, die bestimmte Angaben enthält – etwa die Steuernummer, die Beschreibung des Liefergegenstands, den Zeitpunkt der Leistung, den Steuersatz und einen gesonderten Umsatzsteuerausweis. Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie daneben auch der Anschrift des leistenden Unternehmers widmen. 

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