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Vorsteuerabzug aus Billigartikeln: Wie genau muss die Ware in der Rechnung bezeichnet sein?

Wenn Sie als Unternehmer die Vorsteuer aus einer Eingangsrechnung abziehen wollen, muss dieses Dokument strenge umsatzsteuerliche Anforderungen erfüllen. Insbesondere muss es die Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände bzw. den Umfang und die Art der sonstigen Leistung ausweisen. Sind diese Angaben nicht enthalten, kann das Finanzamt Ihnen den Vorsteuerabzug versagen.

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