Steuertermine Juni 2024
Gastronomie: Jahreswechsel durfte noch einmal umsatzsteuerbegünstigt gefeiert werden
Auch den Silvesterabend 2023/2024 haben wieder viele in einem Restaurant gefeiert. Das war die letzte Gelegenheit, bei den dort angebotenen Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in den Genuss des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % zu kommen. Seit dem 01.01.2024 gilt für den Verkauf von Speisen, die an Ort und Stelle verzehrt werden können, wieder der Umsatzsteuersatz von 19 %. Abgesehen von der Gastronomie im engeren Sinne betrifft dies beispielsweise auch Handwerksbetriebe wie Bäckereien, Konditoreien, Brauereien oder Metzgereien, die Speisen zum Verzehr vor Ort anbieten.
Steuerklassenwahl 2022: Tipps für Eheleute und Lebenspartner
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in einem neuen Merkblatt dargestellt, welche Besonderheiten bei der Wahl der Lohnsteuerklassen für das Jahr 2022 gelten. Diese nützlichen Aussagen richten sich an Ehegatten und Lebenspartner, die beide Arbeitslohn beziehen. Danach gilt:
Anspruch auf rechtliches Gehör: Späte Akteneinsicht muss keine Prozessverschleppung darstellen
In einem finanzgerichtlichen Prozess haben die Beteiligten nach der Finanzgerichtsordnung das Recht, die Gerichtsakten und die dem Gericht vorgelegten Akten einzusehen. Sofern die Akten noch in Papierform geführt werden, wird die Akteneinsicht in den Diensträumen (z.B. des Gerichts) gewährt. Beantragt eine Prozesspartei im Laufe eines Verfahrens mehrmals Akteneinsicht, kann darin eine Strategie der Prozessverschleppung gesehen werden, so dass das Gericht entsprechende Anträge ablehnen kann.