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Krankheitskosten: Bei Verzicht auf Erstattung kein Abzug als außergewöhnliche Belastung

Bekanntermaßen lassen sich Beiträge zur Krankenversicherung als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen und mindern so das zu versteuernde Einkommen. Des Weiteren kann man Krankheitskosten, die die Versicherung nicht übernimmt, als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Allerdings gelten für Letztere sehr strenge Nachweisanforderungen.

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