Yearly Archives: 2014

Pflege des Erblassers: Wann ein erbschaftsteuerlicher Freibetrag gewährt wird

Wenn Sie eine Person bis zu ihrem Tode unentgeltlich pflegen und dafür mit einer Erbschaft bedacht werden, steht Ihnen ein erbschaftsteuerlicher Freibetrag von bis zu 20.000 EUR zu. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun in einem aktuellen Urteil dargelegt, unter welchen Voraussetzungen die Steuerbefreiung in Anspruch genommen werden darf und diese konkretisiert:

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Beamtenpensionen: Hoher Besteuerungsanteil ist verfassungsgemäß

Die Besteuerung von gesetzlichen Renten und Beamtenpensionen unterscheidet sich noch immer eklatant: Während pensionierte Beamte nur einen Versorgungsfreibetrag (plus Zuschlag) von ihrer Pension abziehen dürfen und somit einen Großteil ihrer Bezüge versteuern müssen, werden gesetzliche Rentner mit einem Besteuerungsanteil herangezogen, der bei Rentenbeginn bis 2005 bei nur 50 % liegt und sich bis 2040 schrittweise auf 100 % erhöht.

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Kindergeld und Kinderfreibeträge: Kein Anspruch bei berufstätigen Sprösslingen mit mehr als 20 Wochenstunden

Eltern von volljährigen Kindern zwischen 18 und 25 Jahren haben seit 2012 unabhängig von der Höhe ihres eigenen Verdienstes Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge. Die zuvor geltende Einkommensgrenze der Kinder von 8.004 EUR pro Jahr ist entfallen. Wird aber eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen, besteht der Anspruch auf die staatliche Finanzspritze nur dann noch, wenn die volljährigen Kinder nicht mehr als 20 Stunden pro Woche einer bezahlten Tätigkeit nachgehen. Die gesetzliche Vorgabe führt jedoch nicht dazu, dass die Kindergeldberechtigung der Eltern im Fall einer Berufstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nur bei Abschluss sowohl einer Berufsausbildung als auch kumulativ eines Erststudiums ausgeschlossen ist. Ausreichend ist bereits der Abschluss eines der beiden möglichen Ausbildungsgänge.

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