Monthly Archives: Juni 2019

Neue Ländererlasse: Überlassung von Dienstfahrrädern im Fokus

Ab dem Veranlagungszeitraum 2019 gilt eine (zunächst auf drei Jahre befristete) Steuerbefreiung für Vorteile aus der privaten Nutzung von betrieblichen (Elektro-)Fahrrädern durch Arbeitnehmer. Die Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf den Bereich der Gewinnermittlung, so dass Unternehmer keine Entnahmen für die private Fahrradnutzung ansetzen müssen.

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Anteilseignerwechsel: Keine Ausschlussfrist bei fortführungsgebundenem Verlustvortrag

Wenn bei Kapitalgesellschaften ein Anteilseignerwechsel von mehr als 50 % stattfindet (innerhalb von fünf Jahren an einen Erwerber), geht der bis dahin aufgelaufene Verlustvortrag vollständig unter. Diese sehr streitbare Regelung hatte in der Vergangenheit zahlreiche Urteile zur Folge. Selbst als Fachmann war und ist es mitunter schwierig, noch im Blick zu behalten, was eigentlich derzeit noch gilt und was nicht.

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Ausländische Quellensteuer: Ohne Nachweis keine Anrechnung auf deutsche Steuerschuld

Als "Quellensteuer" bezeichnet man eine Steuer, die direkt an der Quelle der Auszahlung von der Leistungsvergütung abgezogen und an das Finanzamt abgeführt wird. Sie fällt beispielsweise auf das Honorar eines deutschen Künstlers an, der im Ausland auftritt, und wird direkt vom Veranstalter an das ausländische Finanzamt abgeführt. Der Künster kann die ausländische Steuer unter bestimmten Voraussetzungen später wieder auf seine deutsche Einkommensteuerschuld anrechnen.

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