Category Archives: Einkommensteuer

Kapitalgesellschaft: Bei Ausscheiden eines Gesellschafters zum Nennwert fällt keine Schenkungsteuer an

Grundsätzlich gilt als Schenkung auch der auf dem Ausscheiden eines Gesellschafters beruhende Übergang seines Anteils an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft auf die anderen Beteiligten oder die Gesellschaft, soweit der Wert, der sich für seinen Anteil zur Zeit seines Ausscheidens ergibt, den Abfindungsanspruch übersteigt. Das Finanzgericht Düsseldorf hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass keine Schenkungsteuer anfällt, wenn ein Gesellschafter unter Auszahlung nur des Nennbetrags seines Geschäftsanteils aus einer Kapitalgesellschaft ausscheidet, die nach dem sogenannten Managermodell organisiert ist.

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Kindergeld und Kinderfreibeträge: Kein Anspruch bei berufstätigen Sprösslingen mit mehr als 20 Wochenstunden

Eltern von volljährigen Kindern zwischen 18 und 25 Jahren haben seit 2012 unabhängig von der Höhe ihres eigenen Verdienstes Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge. Die zuvor geltende Einkommensgrenze der Kinder von 8.004 EUR pro Jahr ist entfallen. Wird aber eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen, besteht der Anspruch auf die staatliche Finanzspritze nur dann noch, wenn die volljährigen Kinder nicht mehr als 20 Stunden pro Woche einer bezahlten Tätigkeit nachgehen. Die gesetzliche Vorgabe führt jedoch nicht dazu, dass die Kindergeldberechtigung der Eltern im Fall einer Berufstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nur bei Abschluss sowohl einer Berufsausbildung als auch kumulativ eines Erststudiums ausgeschlossen ist. Ausreichend ist bereits der Abschluss eines der beiden möglichen Ausbildungsgänge.

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Außergewöhnliche Belastung: Beerdigungskosten stellen nicht zwingend eine außergewöhnliche Belastung dar

Außergewöhnliche Aufwendungen sind dem Grunde nach zwangsläufig, wenn Sie sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen können. In diesem Fall können die Aufwendungen steuerlich auch als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Die Aufwendungen für die Beerdigung eines nahen Angehörigen sind grundsätzlich außergewöhnlich. Das Finanzgericht Münster hatte darüber zu befinden, ob sie auch zwangsläufig sind, um steuerlich geltend gemacht werden zu können.

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