Yearly Archives: 2014

Vorsteuerabzug: BFH setzt geschäftliche Aktivitäten unter der angegebenen Anschrift voraus

Für den Vorsteuerabzug benötigen Sie eine ordnungsgemäße Rechnung, die bestimmte Angaben enthält – etwa die Steuernummer, die Beschreibung des Liefergegenstands, den Zeitpunkt der Leistung, den Steuersatz und einen gesonderten Umsatzsteuerausweis. Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie daneben auch der Anschrift des leistenden Unternehmers widmen. 

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Steuerfreies Familienheim: Ein zeitnaher Einzug des Erben muss nicht zwingend erfolgen

Ein selbstgenutztes Familienheim ist von der Erbschaftsteuer befreit, wenn Sie als Erbe die Immobilie unverzüglich selbst nutzen. Das ist im Fall einer Erbauseinandersetzung mit anderen Erben gelegentlich schwierig. Die Finanzverwaltung vertritt die Ansicht, dass eine Steuerbefreiung für Sie nur dann greift, wenn die Erbauseinandersetzung mit Ihren Miterben innerhalb von sechs Monaten erfolgt. Das Finanzgericht Niedersachsen (FG) widersprach jetzt dieser Sichtweise. Die Steuerbefreiung sei auch einem Erben zuzusprechen, der die Immobilie erst ein Jahr nach dem Erbfall bezogen habe, während die Erbauseinandersetzung noch gelaufen sei. Entscheidend seien stets die Umstände des Einzelfalls.

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Photovoltaik: Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Anbringung einer tritt- und druckfesten Dämmung

Als Unternehmer können Sie Ihre gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer für Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für Ihr Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen den von Ihnen geltend gemachten Vorsteuerbeträgen und den ausgeführten steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen. Wann aber liegt dieser Zusammenhang vor?

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