Category Archives: Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Entlassungsentschädigungen: Wann das Finanzamt eine ermäßigte Besteuerung akzeptiert

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Entlassungsentschädigung erhalten, dürfen Sie diesen Betrag mit einem ermäßigten Steuersatz versteuern. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun erklärt, unter welchen Voraussetzungen die Finanzämter die Steuerbegünstigung gewähren. Gegenüber den bisherigen Verwaltungsgrundsätzen aus 2004 und 2011 ergeben sich insbesondere folgende Neuerungen:

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Auslandsdienstreisen: Neue Pauschalen für Übernachtungen und Verpflegung ab 2014

Jedes Jahr zum Jahresende aktualisiert das Bundesfinanzministerium (BMF) die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten, die für Auslandsdienstreisen gelten. Nun hat das BMF auch die ab 2014 geltenden Pauschalen bekanntgegeben. Änderungen ergeben sich für insgesamt 36 Länder, darunter Ägypten, Iran, Kuba, Polen, Spanien, Südafrika, Türkei, USA und Vietnam.

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Abfindung: Lohnersatzleistungen gehören in die Berechnung für die Steuerermäßigung

Erhalten Sie nach Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses von Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung, wird diese unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigt besteuert. Wichtig ist, dass bei Ihnen eine Zusammenballung von Einkünften vorliegt. Das ist der Fall, wenn Sie im Jahr der Abfindung insgesamt mehr vereinnahmt haben, als sie bei Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses erhalten hätten. Bei den Einkünften sind auch Lohnersatzleistungen einzubeziehen, wie das Finanzgericht Sachsen (FG) unlängst entschieden hat.

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Private Pkw-Nutzung: Anscheinsbeweis der tatsächlichen privaten Nutzung lässt sich widerlegen

Für die Besteuerung der Privatnutzung eines betrieblichen Pkw wird im Rahmen der 1-%-Regelung nach dem Beweis des ersten Anscheins zunächst vermutet, dass tatsächlich eine Privatnutzung des Fahrzeugs stattgefunden hat. Die bloße Behauptung, dass Privatfahrten ausschließlich mit nicht betrieblichen Fahrzeugen durchgeführt würden, reicht grundsätzlich nicht aus. Dem Steuerpflichtigen wird jedoch einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster zufolge die Möglichkeit eingeräumt, diesen Anscheinsbeweis zu erschüttern, wenn ihm im Privatvermögen gehaltene weitere Fahrzeuge zur Verfügung standen, die dem betrieblichen Pkw in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind.

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