Über die Pläne der Bundesregierung, kleinere Betriebe und Existenzgründer von entbehrlichen Berichts-, Melde- und Informationspflichten zu befreien, haben wir bereits im Frühling berichtet. Am 31.07.2015 ist das Bürokratieentlastungsgesetz nun auch verkündet worden.
Körperschaftsteuerbescheid: Rechtsfrieden vor Richtigkeit
Ein Steuerbescheid kann nur innerhalb einer ganz bestimmten Frist (Rechtsbehelfs- bzw. Verjährungsfrist) und unter Erfüllung bestimmter Gegebenheiten (Korrekturvorschrift) geändert werden. Denn aus Gründen der Rechtssicherheit soll es den Parteien (Finanzamt und Steuerpflichtige) nicht möglich sein, den Bescheid jederzeit abzuwandeln.
Schutz vor Datenklau: Betriebsprüfer muss Besteuerungsdaten zeitnah von seinem Laptop löschen
Bei vielen Unternehmern stellt sich ein mulmiges Gefühl ein, wenn der Betriebsprüfer die digitalisierten Steuerdaten des Betriebs auf seinen Laptop lädt. Denn verlässt der Prüfer die geschützten Amts- oder Geschäftsräume, geht mit ihm auch der komplette "Datenschatz" der Firma auf Reisen. Nicht auszudenken, wenn die Informationen durch einen Diebstahl in die falschen Hände geraten.
Veruntreute Gelder: Arbeitgeber kann sich zu viel gezahlte Lohnsteuer erstatten lassen
Wenn sich ein unehrlicher Lohnbuchhalter über Jahre hinweg selbst mehr Lohn auszahlt, als ihm vertraglich zusteht, und er die Beträge zur Vertuschung auch noch in den Lohnsteueranmeldungen angibt, entsteht dem Arbeitgeber ein doppelter Schaden: Bei ihm fließen nicht nur die veruntreuten Beträge ab, sondern er muss auch die darauf entfallende Lohnsteuer zahlen.